Steuerliche Folgen für Spieler in Deutschland

Updated Juli 2026
Licensed
Available in US
Fast payouts
18+ Only
Symbolische Darstellung der steuerlichen Folgen von Online-Glücksspiel in Deutschland mit Aktenordnern, Taschenrechner und neutralen Diagrammen

Von Tobias Wendler 22 Juli 2026 Lesezeit: 11 Minuten

Wer in Deutschland online spielt, fragt sich früher oder später, was der Fiskus mit den Einsätzen und Gewinnen zu tun hat. Die Antwort ist auf den ersten Blick verblüffend einfach und auf den zweiten Blick deutlich vielschichtiger. Reine Glücksspielgewinne sind für private Spielerinnen und Spieler in Deutschland grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Doch dieser Grundsatz hat Ausnahmen, Nebenbedingungen und meldepflichtige Konstellationen, die in Foren und Werbetexten regelmäßig unterschlagen werden. Dieser Beitrag ordnet den geltenden Rechtsrahmen ein, beschreibt die Pfade zwischen privatem Vergnügen und gewerblicher Tätigkeit und benennt die Stellen, an denen Bargeldbewegungen, Auslandskonten oder Kryptotransaktionen plötzlich doch eine steuerliche Relevanz entfalten.

Warum reine Spielgewinne in Deutschland in der Regel steuerfrei sind

Die Einkommensteuer in Deutschland erfasst nicht jeden Vermögenszuwachs, sondern nur Einkünfte aus den sieben in § 2 Absatz 1 Einkommensteuergesetz aufgezählten Einkunftsarten. Spielgewinne fallen unter keine dieser Kategorien. Sie sind weder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit noch aus Gewerbebetrieb, weder Kapitaleinkünfte noch Vermietung. Wer einen Lotto-Sechser einstreicht, im Spielsaal eines konzessionierten Anbieters einen Jackpot trifft oder beim Spielautomaten gewinnt, hat damit nach geltender Rechtsprechung keinen einkommensteuerpflichtigen Tatbestand verwirklicht.

Der Grund liegt in der Natur des Glücksspiels selbst. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass dem Spielenden die für eine Erwerbstätigkeit typische Marktteilnahme fehlt. Wer sein Glück versucht, erbringt keine Leistung am Markt im steuerrechtlichen Sinne, sondern hofft auf ein vom Zufall abhängiges Ergebnis. Genau diese Abgrenzung ist auch für die Konstellationen wichtig, in denen aus einem Hobby eine berufsmäßige Tätigkeit zu werden droht. Der Übergang vom steuerfreien Vergnügen zum steuerpflichtigen Beruf folgt einer Gesamtwürdigung, die im weiteren Verlauf näher beleuchtet wird.

Schematische Übersicht der sieben Einkunftsarten nach § 2 Absatz 1 EStG mit Hervorhebung der nicht erfassten privaten Glücksspielgewinne

Für die Praxis bedeutet das zunächst eine erhebliche Entlastung. Ein einzelner Gewinn aus einem Online-Spiel führt nicht dazu, dass Spielerinnen oder Spieler eine Einkommensteuererklärung wegen dieses Gewinns abgeben oder eine Steuer abführen müssten. Auch eine Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt besteht für den reinen Gewinn nicht. Was sich daraus jedoch nicht ergibt, ist eine generelle Sorglosigkeit. Sobald Beträge bewegt, Konten geführt oder Auszahlungen zwischen Staaten verschoben werden, treten andere Vorschriften neben das Einkommensteuerrecht. Diese werden in den folgenden Abschnitten Schritt für Schritt herausgearbeitet.

Wer zahlt die Glücksspielsteuer und was bedeutet das für Spieler

Mit der Neuordnung des Glücksspielwesens durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde auch die Besteuerung des virtuellen Automatenspiels und des Online-Pokers auf eine neue Grundlage gestellt. Maßgeblich ist das Rennwett- und Lotteriegesetz, das in den §§ 36 ff. RennwLottG die Besteuerung dieser Glücksspielarten regelt. Der Steuersatz beträgt 5,3 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Spieleinsatz, nicht der Gewinn oder der Bruttospielertrag. Diese Festlegung war wirtschaftlich folgenreich, weil sie die deutsche Lizenzierung im internationalen Vergleich teurer macht und die Auszahlungsquoten der lizenzierten Anbieter spürbar drückt.SteuerschuldnerSteuerschuldner ist der Veranstalter des virtuellen Automatenspiels oder des Online-Pokers, also der lizenzierte Anbieter. Die Spielerin oder der Spieler ist nicht Steuerschuldner und gibt keine Steuererklärung zur Glücksspielsteuer ab.BemessungsgrundlageBemessungsgrundlage ist der Spieleinsatz. Damit wird jeder Einsatz, also der Geldbetrag, den die Spielerin oder der Spieler in das Spiel einbringt, in den Steuertatbestand einbezogen, unabhängig vom Ergebnis.SteuersatzDer Steuersatz beträgt 5,3 Prozent des Einsatzes. Bei einem Einsatz von 100 Euro fließen rechnerisch 5,30 Euro als Steuer an den Staat, bevor irgendein Gewinn oder Verlust ermittelt wird.Wirtschaftliche WirkungLizenzierte Anbieter reichen die Steuerlast in der Regel in Form geringerer Auszahlungsquoten an die Spielenden weiter. Die rechnerische Ausschüttungsquote bei deutschen Lizenzen liegt häufig im Bereich von 92 bis 93 Prozent, während außerhalb der deutschen Lizenz oft 96 Prozent oder mehr angegeben werden.

Diese Konstruktion bedeutet, dass deutsche Lizenznehmer mathematisch im Nachteil sind, wenn sie versuchen, die Auszahlungsquoten ausländischer Wettbewerber zu spiegeln. Die Differenz wird in der öffentlichen Diskussion oft als zentrales Motiv für die Abwanderung von Spielenden zu nicht deutsch lizenzierten Angeboten genannt. Wer sich für die regulatorische Seite dieses Wettbewerbs interessiert, findet im Beitrag zu den Lizenzjurisdiktionen im Vergleich eine systematische Gegenüberstellung der Aufsichtsregime. Die unionsrechtlichen Implikationen werden im Beitrag zur EU-Dienstleistungsfreiheit im Online-Glücksspiel vertieft.

Visualisierung der Bemessung der Glücksspielsteuer von 5,3 Prozent auf den Spieleinsatz im virtuellen Automatenspiel

Wichtig ist die Abgrenzung zur Umsatzsteuer. Umsätze aus Glücksspielen mit Geldeinsatz, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen, sind nach § 4 Nummer 9 Buchstabe b Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung verhindert eine Doppelbelastung mit Glücksspielsteuer und Umsatzsteuer. Für Spielende ändert das praktisch wenig, da auch die Glücksspielsteuer nicht von ihnen, sondern vom Veranstalter geschuldet wird. Wer in Foren liest, er müsse als Spielender eine Glücksspielsteuer zahlen, ist auf eine begriffliche Verwechslung gestoßen, die in der seriösen Steuerliteratur nicht vorkommt.

Wann werden aus privaten Spielgewinnen steuerpflichtige Einkünfte

Die generelle Steuerfreiheit privater Spielgewinne hat eine wichtige Ausnahme. Wer das Spielen berufsmäßig betreibt und nicht mehr nur als Privatperson am Glücksspiel teilnimmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit seinen Einkünften der Einkommensteuer unterliegen. Die Rechtsprechung hat hierzu eine ausdifferenzierte Kasuistik entwickelt, die sich vor allem an Pokerspielenden gezeigt hat. Beim Poker hat der Bundesfinanzhof die besondere Geschicklichkeitskomponente und die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Organisation der Tätigkeit als Kriterien herausgearbeitet, die im Einzelfall den Übergang zur Erwerbstätigkeit auslösen können.

Geprüft wird in einer Gesamtwürdigung, ob die Tätigkeit über das einer privaten Vermögensverwaltung Vergleichbare deutlich hinausgeht. Indizien sind unter anderem die zeitliche Intensität, eine regelmäßige Teilnahme an Turnieren mit hohem Buy-in, eine professionelle Organisation einschließlich Reiseplanung, Coaching, Bankroll-Management und Steueroptimierung, die Höhe der erzielten Erträge im Verhältnis zu sonstigen Lebensgrundlagen sowie das Verhältnis zwischen eingesetzten und gewonnenen Beträgen über längere Zeiträume. Bei reinen Glücksspielen ohne Geschicklichkeitsanteil, etwa bei Spielautomaten oder Roulette, scheidet eine berufsmäßige Tätigkeit nach herrschender Meinung aus, weil der Spielerfolg auch bei intensiver Beschäftigung mathematisch nicht systematisch erzielbar ist.

Wer befürchtet, in eine solche Konstellation hineinzuwachsen, sollte frühzeitig den Rat einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters einholen. Die Abgrenzung ist einzelfallabhängig und kann erhebliche Konsequenzen für die Selbstauskunft gegenüber Banken, für Kreditbewilligungen, für die Sozialversicherung und für die ehrenamtliche Tätigkeit haben. Eine fehlerhafte Selbsteinordnung als Privatperson kann im Nachhinein zur Festsetzung von Einkommensteuer einschließlich Zinsen und im Einzelfall zu strafrechtlichen Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung führen.

Symbolische Darstellung der Abgrenzungskriterien zwischen privatem Glücksspiel und berufsmäßiger Spieltätigkeit nach deutscher Rechtsprechung

Eine weitere selten beleuchtete Konstellation betrifft § 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz. Diese Norm erfasst sonstige Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten gehören noch nach anderen Vorschriften steuerfrei sind. Glücksspielgewinne als solche werden hiervon nach ständiger Rechtsprechung nicht erfasst. Die Norm kann aber dann relevant werden, wenn die Tätigkeit Leistungscharakter erhält, etwa bei der entgeltlichen Teilnahme an Streaming-Formaten, bei Werbeauftritten von Pokerspielenden, bei der Bereitstellung von Tipps oder Schulungen sowie bei Influencer-Aktivitäten rund um Glücksspiel. In diesen Konstellationen wird nicht der Spielgewinn besteuert, sondern die wirtschaftliche Leistung, die mit oder im Umfeld des Spiels erbracht wird.

Welche Pflichten gelten bei Auslandskonten und Bargeldbewegungen

Auch wenn der Spielgewinn selbst steuerfrei ist, bleiben angrenzende Pflichten bestehen, die regelmäßig übersehen werden. Wer als unbeschränkt Steuerpflichtige oder unbeschränkt Steuerpflichtiger in Deutschland lebt, unterliegt dem Welteinkommensprinzip. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Einkünfte weltweit der deutschen Besteuerung unterliegen, unabhängig davon, wo sie entstehen oder zu welchem Konto sie fließen. Auch wenn der Spielgewinn keine Einkunftsart ist und daher nicht versteuert wird, gelten für die mit dem Spiel verbundenen Konten und Zahlungsströme die allgemeinen Mitwirkungs- und Anzeigepflichten.

Zinsen oder andere Kapitalerträge, die auf Spielerkonten oder verknüpften Wallets entstehen, sind grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen anzugeben. Verfügt eine Spielerin oder ein Spieler über ein Konto bei einem ausländischen Zahlungsdienstleister, kann je nach Höhe der dort gehaltenen Beträge eine Meldepflicht gegenüber der Deutschen Bundesbank nach der Außenwirtschaftsverordnung greifen. Diese Meldepflicht ist unabhängig von der Steuerpflicht und hat eigene Schwellenwerte und Fristen. Die Außenwirtschaftsverordnung kennt Meldungen für laufende Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden ab bestimmten Beträgen.WelteinkommensprinzipUnbeschränkt Steuerpflichtige in Deutschland unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften der deutschen Einkommensteuer. Spielgewinne als solche bleiben außerhalb der Einkunftsarten, Zinsen und Kapitalerträge auf den verbundenen Konten dagegen nicht.BargeldanmeldungWer beim Grenzübertritt aus oder in einen anderen Staat Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führt, muss diese Beträge gegenüber dem Zoll schriftlich anmelden. Maßgeblich ist die EU-Bargeldverkehrsverordnung in Verbindung mit dem Zollverwaltungsgesetz.Mitteilungspflicht zu AuslandsbeteiligungenWer eine Beteiligung an ausländischen Gesellschaften erwirbt oder wesentliche Einflussmöglichkeiten erlangt, hat dies dem Finanzamt nach § 138 Absatz 2 Abgabenordnung anzuzeigen. Bei reinen Spielerkonten greift diese Pflicht nicht, bei einer Beteiligung an einem Glücksspielveranstalter dagegen sehr wohl.Geldwäsche und VerdachtsmeldungenBanken und Zahlungsdienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, ungewöhnliche Zahlungsmuster zu prüfen und gegebenenfalls Verdachtsmeldungen abzugeben. Wiederholte Zuflüsse aus Glücksspielangeboten ohne deutsche Lizenz können solche Prüfungen auslösen, auch wenn die zugrundeliegenden Beträge nicht steuerpflichtig sind.

Symbolische Darstellung der Meldepflichten bei Auslandskonten und Bargeldbewegungen ab 10.000 Euro mit Zollformularen und Grenzsymbolik

Für die alltägliche Praxis bedeutet das, dass Spielende ihre Banktransaktionen so dokumentieren sollten, dass die Herkunft der Mittel im Streitfall belegbar ist. Wer von einer ausländischen Plattform größere Beträge auf ein deutsches Konto auszahlen lässt, muss damit rechnen, dass die kontoführende Bank Rückfragen stellt. Eine sachliche Antwort einschließlich der Belege über die ursprünglichen Einzahlungen und über die Auszahlungen aus dem Spielerkonto ist in solchen Fällen meist ausreichend. Eine pauschale Verweigerung führt regelmäßig zu Kontosperrungen oder zur Schließung der Geschäftsbeziehung. Welche Folgen sich daraus für die persönliche Lage ergeben können, lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern hängt von der Höhe, der Häufigkeit und der Dokumentation der Zahlungen ab.

Wie wirken sich Kryptowährungen auf die Steuerlage aus

Mit dem Vordringen von Kryptowährungen in den Glücksspielbereich entstehen zusätzliche steuerliche Fragestellungen. Kryptowährungen werden in Deutschland steuerlich als sonstige Wirtschaftsgüter behandelt. Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen unterliegen § 23 Einkommensteuergesetz als private Veräußerungsgeschäfte, soweit zwischen Anschaffung und Veräußerung ein Zeitraum von weniger als einem Jahr liegt. Wird die einjährige Haltefrist überschritten, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte liegt aktuell bei 1.000 Euro im Kalenderjahr.

Wer also einen Bitcoin-Bestand für einen Einsatz an einem Glücksspielangebot verwendet, das Kryptowährungen akzeptiert, löst aus steuerlicher Sicht ein Veräußerungsgeschäft aus, wenn zwischen Anschaffung und Verwendung weniger als ein Jahr liegt. Der Veräußerungsgewinn errechnet sich aus dem Verkehrswert der Kryptowährung im Zeitpunkt des Einsatzes abzüglich der ursprünglichen Anschaffungskosten. Liegen Kursgewinne unterhalb der Freigrenze, bleibt die Veräußerung steuerfrei. Werden im Lauf eines Kalenderjahrs mehrere solche Geschäfte ausgelöst und überschreiten die Gewinne zusammen die Freigrenze, sind sie insgesamt steuerpflichtig.

Spielgewinne, die in Form von Kryptowährungen ausgezahlt werden, bleiben nach den allgemeinen Grundsätzen Glücksspielgewinne und damit keine Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Anders verhält es sich, wenn die ausgezahlten Kryptowährungen nicht sofort in eine Fiatwährung getauscht werden, sondern weiter gehalten werden. Mit dem Halten beginnt eine neue Haltefrist, deren Verletzung beim späteren Verkauf wiederum unter § 23 EStG fallen kann. Die Bewertung des Bestands richtet sich nach dem Verkehrswert im Zeitpunkt des Zuflusses, der als neue Anschaffungskosten gilt.

Schematische Darstellung der Haltefrist für Kryptowährungen nach § 23 EStG im Kontext von Online-Glücksspiel und privater Veräußerung

In der Praxis ist die Dokumentation dieser Vorgänge anspruchsvoll. Plattformen, die Kryptozahlungen verarbeiten, stellen nicht immer steuerlich verwertbare Belege bereit. Spielende, die ihre Kryptotransaktionen sauber zuordnen wollen, greifen häufig auf spezialisierte Steuersoftware oder auf die Auswertung von Blockchain-Daten zurück. Bei größeren Beständen oder häufigem Einsatz lohnt sich eine fachliche Beratung. Die Abgrenzung zwischen Privatpersonen und gewerblichen Akteurinnen oder Akteuren in Krypto und Glücksspiel ist nicht trivial und greift auf dieselben Kriterien zurück, die auch beim Berufsspieler eine Rolle spielen.

Welche steuerlichen Unterschiede ergeben sich zwischen Lizenzen

Aus Sicht der Spielenden macht es für die einkommensteuerliche Behandlung des Spielgewinns keinen Unterschied, ob der Anbieter eine deutsche, eine maltesische oder eine andere ausländische Lizenz hat. Der Spielgewinn als solcher bleibt für die Privatperson außerhalb der sieben Einkunftsarten und damit steuerfrei. Auch eine Erklärungspflicht in der Einkommensteuererklärung besteht für reine Spielgewinne nicht. Dies ist auch der Hintergrund dafür, dass viele Spielende keine steuerlichen Unterschiede zwischen einem deutsch lizenzierten und einem nicht deutsch lizenzierten Angebot empfinden.

Die Unterschiede entfalten sich auf der Seite des Veranstalters und damit auf der Seite der Auszahlungsquoten. Während ein deutscher Lizenznehmer 5,3 Prozent Glücksspielsteuer auf den Einsatz an den deutschen Fiskus abführt, fällt diese Steuer bei einem nicht deutsch lizenzierten Anbieter im Verhältnis zum deutschen Staat nicht an. Dafür greifen je nach Sitzstaat andere Steuern, etwa die maltesische Gaming Tax oder die spezifischen Abgaben aus dem Curaçao-Regime. Diese Steuern werden in der Regel ebenfalls in die Auszahlungsquoten eingerechnet, fallen aber häufig geringer aus als die deutsche Glücksspielsteuer.

Spielende, die Beträge in spürbarer Größenordnung umsetzen, sollten beachten, dass die deutsche Finanzverwaltung über automatisierte Datenabgleiche mit Banken und Zahlungsdienstleistern verfügt. Auffällige Zahlungsströme, etwa wiederkehrende Auszahlungen aus dem Ausland in fünfstelliger Höhe oder Rückflüsse aus Krypto-Börsen, können Anlass für eine Prüfung sein, auch wenn am Ende keine Steuerpflicht festgestellt wird. Die ordnungsgemäße Dokumentation der Mittelherkunft schützt vor unnötigen Auseinandersetzungen. Wer die Frage der Aufsicht und Verfolgung in der Tiefe verstehen möchte, findet im Beitrag GGL-Aufsicht und Lizenzierung die behördliche Perspektive auf den deutschen Markt. Die strafrechtliche Dimension wird im Beitrag zu den BGH-Urteilen zum Online-Casino beleuchtet.

Symbolische Gegenüberstellung der Auszahlungsquoten zwischen deutsch lizenzierten und ausländisch lizenzierten Online-Glücksspielangeboten ohne konkrete Marken

Zu beachten ist außerdem die Wechselwirkung mit dem Spielerschutz. Lizenzierte deutsche Anbieter unterliegen den Einzahlungslimits des Glücksspielstaatsvertrags und der Anbindung an das OASIS-System. Nicht deutsch lizenzierte Anbieter unterliegen diesen Vorgaben nicht. Wer bei einem nicht deutsch lizenzierten Anbieter spielt, verzichtet damit auf die Schutzmechanismen, die in Deutschland gerade auch zum Zweck der Suchtprävention vorgesehen sind. Die steuerliche Privilegierung der Spielgewinne ändert nichts daran, dass die wirtschaftliche und persönliche Belastung durch das Spiel selbst sehr real bleibt.

Welche Schritte sind aus steuerlicher Sicht sinnvoll

Auch ohne unmittelbare Steuerpflicht auf reine Spielgewinne ergibt sich ein praktischer Pfad, der unnötige Risiken vermeidet. Die folgende Aufstellung benennt die Schritte, die in den meisten Konstellationen sinnvoll sind. Sie ersetzt keine individuelle Beratung, sondern liefert einen Rahmen, in den eine individuelle Prüfung gestellt werden kann.Schritt 1 — Belege sammelnAuszüge aus Spielerkonten, Banktransaktionen und Wechselkurslisten regelmäßig sichern. Bei nicht deutsch lizenzierten Angeboten kann die spätere Anforderung dieser Daten erschwert sein. Eigene Kopien helfen bei Rückfragen von Banken oder Finanzamt.Schritt 2 — Trennen von KontenWer regelmäßig spielt, profitiert von einer klaren Trennung zwischen Konten für den Lebensunterhalt und Konten für Spieltransaktionen. So bleiben Zahlungsmuster nachvollziehbar und vermischen sich nicht mit Gehalt, Miete oder anderen Lebensbereichen.Schritt 3 — Bargeld an der Grenze anmeldenWerden Beträge ab 10.000 Euro physisch über eine Grenze gebracht, ist die Anmeldung beim Zoll zwingend. Versäumte Anmeldungen können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen, selbst wenn die Mittel rechtmäßig erworben wurden.Schritt 4 — Krypto sauber dokumentierenKäufe, Tausche und Auszahlungen in Kryptowährungen werden datiert und mit Verkehrswerten dokumentiert. Spezialisierte Software kann die Auswertung erleichtern. Belege werden mindestens für die Dauer der Festsetzungsverjährung aufbewahrt.Schritt 5 — Bei Übergang zum Beruf Beratung suchenWer regelmäßig hohe Beträge umsetzt, an Turnieren mit hohen Buy-ins teilnimmt oder einen wirtschaftlich relevanten Anteil seines Lebensunterhalts aus Spielaktivitäten bezieht, sollte vor weiteren Aktivitäten eine steuerliche Einordnung einholen.Schritt 6 — Sucht und Risiko mitdenkenSteuerliche Fragen sind nur eine Dimension. Wer feststellt, dass der Einsatz von Geld in Spielangeboten die persönliche oder finanzielle Lage belastet, findet im Beitrag zum Spielerschutz und Selbstausschluss konkrete Hilfsangebote.

Die meisten dieser Schritte sind unkompliziert, wenn sie früh und systematisch umgesetzt werden. Schwierig wird es regelmäßig, wenn über Jahre hinweg keine Belege existieren und das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung die Mittelherkunft klären möchte. In solchen Fällen helfen nur die nachträgliche Rekonstruktion und gegebenenfalls die Mitarbeit einer Steuerberatung. Wer von Beginn an dokumentiert, erspart sich diesen Aufwand.

Was passiert bei Rückfragen des Finanzamts

Auch wenn keine Steuerpflicht besteht, kann das Finanzamt im Einzelfall Fragen zu auffälligen Geldzuflüssen stellen. Anlass sind häufig Kontrollmitteilungen anderer Behörden, Hinweise aus Geldwäscheprüfungen oder die Auswertung von Drittlanddaten im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs. Die ersten Schritte sind in einem solchen Fall überschaubar. Die Behörde fordert in der Regel zunächst eine Erklärung zur Herkunft der Mittel an. Diese Erklärung sollte sachlich, vollständig und mit Belegen versehen erfolgen. Pauschale Verweise auf Spielgewinne reichen meist nicht aus.

Hilfreich sind Belege über Einzahlungen, über Auszahlungen, über die Identifizierung der Spielerin oder des Spielers gegenüber dem Anbieter und über die Verwendung der Gelder. Werden mehrere Anbieter genutzt, ist die strukturierte Aufstellung nach Anbieter, Zeitraum und Saldo nützlich. Bei nicht deutsch lizenzierten Anbietern ist mit erhöhtem Erklärungsaufwand zu rechnen, weil das Finanzamt keinen direkten Zugriff auf den Anbieter hat. Eine offene Kommunikation reduziert das Risiko, dass die Behörde Schätzungen vornimmt, die im Zweifel zu Ungunsten der Spielerin oder des Spielers ausfallen.

Bei der Bewertung sollte mitbedacht werden, dass strafrechtliche Risiken nicht aus der Steuerlage selbst entstehen, sondern aus angrenzenden Verhaltensweisen. Wer einer Pflicht zur Bargeldanmeldung an der Grenze nicht nachgekommen ist, wer Konten oder Wallets verschwiegen hat oder wer Kapitalerträge nicht angegeben hat, läuft Gefahr, dass aus einer einfachen Rückfrage ein steuerstrafrechtliches Verfahren wird. Hier hilft die Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung in vielen Konstellationen, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Eine fachliche Beratung ist in solchen Lagen unverzichtbar.

Symbolische Darstellung einer Anfrage des Finanzamts zur Mittelherkunft mit geordneten Belegen und neutralen Akten ohne identifizierbare Personen

Verantwortungsbewusst spielen

Auch wenn ein Spielgewinn steuerlich nicht erfasst wird, bleibt das Spiel selbst eine wirtschaftliche und persönliche Belastung. Wer den Eindruck gewinnt, dass das eigene Spielverhalten aus dem Gleichgewicht gerät, findet hier kostenfreie und vertrauliche Hilfe.

  • BZgA Beratungstelefon zur Glücksspielsucht: 0800 1372700 (kostenfrei und anonym)
  • Telefonseelsorge: 0800 1110111 oder 0800 1110222 (rund um die Uhr)
  • Online-Beratung und Selbsttest: check-dein-spiel.de
  • Selbstauskunft und Sperreintrag im OASIS-System: über die zuständigen Anlaufstellen erreichbar; technische Hinweise beim Regierungspräsidium Darmstadt

Über den Autor

Tobias Wendler beschäftigt sich seit über zwölf Jahren mit der Regulierung des Online-Glücksspielmarkts in Deutschland und der EU. Sein Schwerpunkt liegt an der Schnittstelle von Spielerschutz, europäischer Dienstleistungsfreiheit und der praktischen Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Vor seiner redaktionellen Tätigkeit hat er Compliance-Prozesse für Zahlungsdienstleister begleitet und sich intensiv mit KYC- und AML-Standards befasst. Heute ordnet er regulatorische Entwicklungen, Gerichtsentscheidungen und behördliche Vorgaben für Leserinnen und Leser ein, die jenseits von Werbeversprechen verstehen wollen, was rechtlich tatsächlich gilt.

Mehr über Tobias Wendler und die Redaktion

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerliche Sachverhalte hängen von den persönlichen Verhältnissen ab und sollten im Zweifel mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater geklärt werden. Die Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Für die Verbindlichkeit gelten ausschließlich die zitierten Gesetze und die Auslegung durch Finanzverwaltung und Gerichte.

Primärquellen unter anderem: § 22 EStG (gesetze-im-internet.de)§ 23 EStG (gesetze-im-internet.de)Rennwett- und Lotteriegesetz (gesetze-im-internet.de)Bundesministerium der Finanzen.