Von Tobias Wendler | 22 Juli 2026 | Lesezeit etwa 12 Minuten
Wenn Online-Casinos mit dem Zusatz «ohne OASIS» werben, steht im Hintergrund praktisch immer eine ausländische Lizenz. Welche das ist und wie viel diese Lizenz regulatorisch tatsächlich leistet, ist für eine Risikoeinschätzung entscheidender als jedes Werbeversprechen. Diese Übersicht stellt sechs Jurisdiktionen gegenüber, die im deutschsprachigen Markt sichtbar sind: Malta, Curaçao, Anjouan, Costa Rica, Gibraltar und Kahnawake. Anbieter-Namen werden bewusst nicht genannt, weil die Tafel auf Jurisdiktionsmerkmale, regulatorischen Aufwand und objektive Risikomarker zielt, nicht auf Brand-Empfehlungen. Die Daten stützen sich auf die offiziellen Veröffentlichungen der jeweiligen Behörden sowie auf laufende Verfahren bei Gerichtshof der Europäischen Union (curia.europa.eu) und Volltexte der EU-Primärrechtsakte über eur-lex.europa.eu.
Was bedeutet «Lizenz-Jurisdiktion» in diesem Zusammenhang?
Eine Glücksspiellizenz ist immer an die Rechtsordnung des ausstellenden Staates oder Territoriums gebunden. Sie regelt, welche Spielarten ein Anbieter veranstalten darf, welche Pflichten gegenüber Spielerinnen und Spielern bestehen und in welcher Form eine Aufsichtsbehörde Verstöße sanktionieren kann. Eine maltesische Lizenz unterliegt grundsätzlich anderen Anforderungen als eine curaçaoische oder eine in Anjouan ausgestellte Konzession, sowohl beim Niveau der Spielerschutzpflichten als auch bei der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen.
Aus deutscher Sicht ist entscheidend: Keine der ausländischen Lizenzen ersetzt eine Erlaubnis der GGL. Das deutsche Recht knüpft die Pflicht zur OASIS-Abfrage und zur Einhaltung der weiteren Schutzvorgaben an die GGL-Erlaubnis. Ausländische Lizenzen wirken in Deutschland nicht automatisch, auch wenn manche Anbieter dies in der Werbung suggerieren. Wer eine ausführliche Einordnung zur Frage sucht, ob sich Anbieter auf europäische Grundfreiheiten berufen können, findet die rechtliche Lage im Beitrag zum AEUV Art. 56 im Lizenzkontext.
Wie ist Malta strukturiert und was bedeutet Bill 55?
AufsichtsbehördeMalta Gaming Authority (MGA), Sitz Smart City Kalkara.RechtsgrundlageGaming Act 2018 mit zugehörigen Verordnungen; älteste durchgehend bestehende EU-Glücksspielregulierung dieser Art.SpielerschutzKYC- und AML-Pflichten nach EU-Standard, vorgeschriebene Selbstausschluss-Mechanismen, alternative Streitschlichtung (ADR) über die MGA.BesonderheitArtikel 56A Gaming Act, eingeführt im Juni 2023 und international als «Bill 55» bekannt: Maltesische Gerichte sollen ausländische Urteile gegen MGA-lizenzierte Anbieter unter Verweis auf den «ordre public» nicht vollstrecken.
Die EU-Kommission hat am 18. Juni 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet, weil Artikel 56A nach Auffassung der Kommission mit der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia) zur Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen unvereinbar ist. Beim EuGH läuft hierzu das Verfahren C-683/24. Generalanwalt Nicholas Emiliou hat in seinen Schlussanträgen vom 23. April 2026 deutlich gemacht, dass eine pauschale Verweigerung der Anerkennung mit dem Brüssel-Ia-System nicht vereinbar wäre. Für deutsche Spielerinnen und Spieler bedeutet das, dass eine maltesische Lizenz aktuell nicht die regulatorische Sicherheit bietet, die der EU-Status auf den ersten Blick suggeriert. Wie deutsche Gerichte mit dieser Konstellation umgehen, ordnet der Beitrag zu den EuGH-Verfahren zu Bill 55 und Malta weiter ein.

Was hat sich in Curaçao zum 24.12.2024 geändert?
AufsichtsbehördeCuraçao Gaming Authority (CGA), zuvor Gaming Control Board.RechtsgrundlageLandsverordening op de Kansspelen (LOK), publiziert als PB 2024, no. 157, in Kraft seit 24.12.2024, Parlamentsbeschluss am 17.12.2024.SpielerschutzVerschärfte AML- und KYC-Pflichten, Pflicht zu Selbstausschluss-Mechanismen, klare Trennung zwischen B2B- und B2C-Lizenzen, kein EU-Standard.BesonderheitAbschaffung des über Jahrzehnte gewachsenen Master- und Sub-Lizenz-Modells: Lizenzen werden direkt von der CGA vergeben, die zuvor vier Master-Lizenznehmer verlieren ihre vermittelnde Rolle.
Die LOK-Reform ist die einschneidendste Veränderung der curaçaoischen Glücksspielregulierung der vergangenen drei Jahrzehnte. Vor dem 24.12.2024 war eine curaçaoische Konzession oft nur über einen Master-Lizenznehmer erhältlich, was dünne Vertragsketten und schwer durchschaubare Verantwortlichkeiten zur Folge hatte. Mit der LOK liegt die Lizenzvergabe und die Aufsicht ausschließlich bei der CGA. B2C-Anbieter konnten ab Mitte März 2025 neue Lizenzen beantragen, B2B-Provider ab Mai/Juni 2025. Für bestehende Lizenznehmer galt eine Übergangsfrist, in der sie ihre Strukturen an die LOK anpassen mussten.
Trotz der Modernisierung bleibt aus deutscher Sicht eine Lücke: Curaçao ist kein EU-Mitglied, die Vollstreckung deutscher Urteile gegen curaçaoische Anbieter ist faktisch schwer durchsetzbar, und die ADR-Mechanismen erreichen nicht den Standard der MGA. Wer als Spielerin oder Spieler verstehen will, was diese Lücke konkret bedeutet, sollte den Beitrag zur GGL-Whitelist und ihren Anforderungen zum Vergleich heranziehen.

Warum ist Anjouan 2024 in den Vordergrund gerückt?
AufsichtsbehördeAnjouan Betting and Gaming Board (ABGB), Insel Anjouan, Komoren-Union.RechtsgrundlageNationales Gesetz seit 2005, gilt für die autonome Insel Anjouan innerhalb der Komoren-Union.SpielerschutzSchwach ausgestaltet; KYC-Anforderungen vorhanden, aber methodisch und in der Durchsetzung deutlich unter dem EU-Standard.BesonderheitGilt als günstigste Offshore-Lizenz weltweit und hat 2024 nach der Curaçao-Reform spürbaren Zulauf verzeichnet, weil Betreiber die strengeren CGA-Anforderungen umgehen wollten.
Die ABGB ist seit 2005 aktiv, war aber bis 2023 international wenig sichtbar. Mit der LOK-Reform in Curaçao hat sich das Bild verschoben: Operatoren, die die neuen curaçaoischen Anforderungen nicht erfüllen wollten oder konnten, sind in nennenswerter Zahl nach Anjouan ausgewichen. Aus deutscher Spielersicht bedeutet eine ABGB-Lizenz, dass keine europäische Aufsicht existiert, dass deutsche Urteile gegen den Anbieter in Anjouan praktisch nicht durchsetzbar sind und dass Beschwerdewege schwierig oder gar nicht aktivierbar sind. Wer das verstehen möchte, findet eine Detailbetrachtung der praktischen Risiken im Abschnitt «Welche Risiken bleiben?» weiter unten.

Welche Sonderrolle hat Costa Rica?
AufsichtsbehördeKeine spezialisierte Glücksspielaufsicht. Rechtsgrundlage Gewerbliche Registrierung als Datenverarbeitungs- oder Dienstleistungsunternehmen, keine Glücksspielspezifische Lizenz. Spielerschutz Keine gesetzlich vorgeschriebenen Spielerschutzpflichten auf Bundesebene.BesonderheitCosta Rica ist faktisch keine Lizenz-Jurisdiktion im klassischen Sinn, sondern ein Sitzland für gewerblich registrierte Unternehmen, die Glücksspiel über das Internet anbieten.
Aus regulatorischer Sicht bietet Costa Rica das geringste Maß an Spielerschutz aller hier verglichenen Standorte. Es gibt keine spezialisierte Behörde, keine KYC- oder AML-Mindeststandards, die mit europäischen Niveau vergleichbar wären, und keine alternative Streitschlichtung. Wer eine «costaricanische Lizenz» beworben sieht, kauft faktisch eine Gewerberegistrierung, die nichts über die Solidität des Betreibers aussagt.
Wie ordnen sich Gibraltar und Kahnawake ein?
Gibraltar war vor dem Brexit ein EU-zugeordnetes Territorium mit einer eigenen Aufsichtsbehörde, der Gibraltar Regulatory Authority. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU im Januar 2020 ist Gibraltar nicht mehr Teil der EU-Glücksspiel-Architektur. Anbieter mit Gibraltar-Lizenz können nicht mehr automatisch auf europäische Grundfreiheiten zurückgreifen, was insbesondere für Vollstreckungsfragen relevant ist.
Kahnawake ist eine Lizenz-Jurisdiktion der Mohawk-Nation in Kanada, mit Sitz nahe Montreal. Die Kahnawake Gaming Commission ist seit 1996 aktiv und gehört zu den ältesten Glücksspiel-Aufsichten der Welt. Für den deutschen Markt ist Kahnawake nur sehr eingeschränkt relevant; sie tritt selten in Werbung für Anbieter im deutschsprachigen Raum auf und kann aus europäischer Sicht keine Rechtsgleichheit gegenüber einer EU-Lizenz beanspruchen.

Wie sieht der direkte Vergleich aus?
| Jurisdiktion | Behörde | Seit | Spielerschutz-Niveau | ADR vorhanden | Vollstreckbarkeit DE-Urteile |
|---|---|---|---|---|---|
| Malta | MGA | 2001 (Gaming Act in heutiger Form 2018) | hoch (EU-Standard) | ja (MGA) | aktuell durch Art. 56A blockiert, EuGH-Verfahren C-683/24 anhängig |
| Curaçao | CGA | 1993, Reform LOK 24.12.2024 | mittel | begrenzt | schwierig, nicht EU |
| Anjouan | ABGB | 2005 | niedrig | kaum | praktisch nicht möglich |
| Costa Rica | keine spezialisierte Aufsicht | Gewerberegistrierung | sehr niedrig | nein | praktisch nicht möglich |
| Gibraltar | GRA | 1998, nach Brexit ohne EU-Status | mittel bis hoch | ja | kein EU-Anerkennungsrahmen |
| Kahnawake | KGC | 1996 | mittel | begrenzt | praktisch nicht möglich |
Die Tafel zeigt einen klaren Gradienten: Eine MGA-Lizenz bietet historisch das höchste Niveau an Spielerschutz unter den Offshore- und Nicht-deutschen Lizenzen, ist aktuell aber durch die Vollstreckungsproblematik aus Bill 55 belastet. Curaçao hat sich mit der LOK in die Nähe eines mittleren Standards bewegt, aber ohne EU-Status. Anjouan, Costa Rica und in eingeschränktem Maße Kahnawake bieten regulatorisch deutlich weniger. Welche steuerlichen Konsequenzen sich aus der jeweiligen Wahl ergeben können, zeigt der Beitrag zu den steuerlichen Konsequenzen der Lizenz-Wahl.

Welche Risiken bleiben aus Spielersicht?
Für die persönliche Risikoabwägung sind vier Marker brauchbar. Erstens das Auszahlungsverhalten: Bei Beschwerden ist die Erfahrung deutlich besser, wenn der Anbieter unter einer Aufsicht steht, die Sanktionen tatsächlich durchsetzt. Zweitens der Beschwerdeweg: Eine MGA-ADR ist juristisch verankert, eine ABGB-Beschwerde verläuft im günstigsten Fall durch eine Korrespondenz ohne sichtbare behördliche Begleitung. Drittens die Vollstreckbarkeit: Wer Verluste gerichtlich zurückfordert, kann gegen einen Anbieter mit Sitz in Anjouan oder Costa Rica auch mit einem rechtskräftigen Urteil praktisch nichts vollstrecken. Viertens die Datenschutzlage: EU-Lizenznehmer sind an die DSGVO gebunden, außereuropäische Anbieter unterliegen den nationalen Vorschriften ihres Sitzlandes, deren Reichweite und Durchsetzbarkeit stark variieren.
Vor diesem Hintergrund ist das Werbeschlagwort «ohne OASIS» kein neutraler Komfortgewinn, sondern ein Signal für ein deutlich verändertes Risikoprofil. Die Schutzlücke beim Spielerschutz, bei der Streitschlichtung und bei der gerichtlichen Durchsetzbarkeit ist real. Wer sich überfordert fühlt oder Anzeichen für problematisches Spielverhalten bei sich beobachtet, findet sachliche Hilfe und Wege zur Selbstkontrolle im Beitrag zum Spielerschutz und Hilfsangebote.

Warum ist die GGL-Lizenz strukturell anders?
Die deutsche Lizenz unterscheidet sich von allen sechs verglichenen Jurisdiktionen in mindestens drei strukturellen Punkten. Erstens ist die Anbindung an OASIS und LUGAS technisch verpflichtend, kein Anbieter ohne diese Anbindung kann eine GGL-Lizenz halten. Zweitens gilt das anbieterübergreifende Einzahlungslimit, das es in keiner Offshore-Jurisdiktion in vergleichbarer Form gibt. Drittens unterliegen GGL-lizenzierte Anbieter einer Echtzeit-Kontrolle über die Safe-Server der Behörde. Die Hintergründe und Werkzeuge der deutschen Aufsicht haben wir im Beitrag zur GGL-Aufsicht im Detail aufgearbeitet.
Zugleich bedeutet die strengere Architektur, dass GGL-lizenzierte Anbieter eine niedrigere effektive Auszahlungsquote bieten als Offshore-Konkurrenten, weil die Glücksspielsteuer von 5,3 Prozent auf den Spieleinsatz nach dem RennwLottG die theoretische Marge drückt. Wer Vor- und Nachteile sauber abwägen will, sollte beide Dimensionen, regulatorische Sicherheit und ökonomische Kennzahlen, im Verhältnis sehen.
Was Sie aus dieser Tafel mitnehmen können
Die sechs Jurisdiktionen lassen sich grob in drei Schichten gruppieren. Auf der ersten Schicht steht Malta mit dem höchsten regulatorischen Anspruch, aktuell jedoch belastet durch Bill 55 und das anhängige EuGH-Verfahren. Auf der zweiten Schicht stehen Curaçao nach der LOK-Reform, Gibraltar nach dem Brexit und Kahnawake; sie bieten mittlere Standards, ohne EU-Anbindung. Auf der dritten Schicht stehen Anjouan und Costa Rica mit geringen oder kaum vorhandenen Spielerschutz-Pflichten. Keine dieser Lizenzen ersetzt eine GGL-Erlaubnis, und keine schließt die Schutzlücken, die in Deutschland gerade durch OASIS, LUGAS und die anbieterübergreifenden Limits adressiert werden. Für eine vertiefte Einordnung des größeren Themas Casino ohne OASIS empfehlen wir den Blick in die Hub-Seite des Themenbereichs.
Verantwortungsbewusst spielen
Glücksspiel kann süchtig machen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Glücksspiel Sie oder eine nahestehende Person belastet, stehen folgende Angebote bereit:
- Beratungstelefon Glücksspielsucht des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): 0800 1372700, kostenfrei und anonym, 363 Tage im Jahr.
- Online-Beratung und Selbsttest: check-dein-spiel.de.
- Telefonseelsorge: 0800 1110111 oder 0800 1110222.
- OASIS-Selbsteintrag über jeden lizenzierten Anbieter oder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Über den Autor
Tobias Wendler beschäftigt sich seit über zwölf Jahren mit der Regulierung des Online-Glücksspielmarkts in Deutschland und der EU. Sein Schwerpunkt liegt an der Schnittstelle von Spielerschutz, europäischer Dienstleistungsfreiheit und der praktischen Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Vor seiner redaktionellen Tätigkeit hat er Compliance-Prozesse für Zahlungsdienstleister begleitet und sich intensiv mit KYC- und AML-Standards befasst. Heute ordnet er regulatorische Entwicklungen, Gerichtsentscheidungen und behördliche Vorgaben für Leserinnen und Leser ein, die jenseits von Werbeversprechen verstehen wollen, was rechtlich tatsächlich gilt.
Stand der Recherche: 22 Juli 2026. Quellen: Curaçao Gaming Authority, Malta Gaming Authority, Anjouan Betting and Gaming Board, Gibraltar Regulatory Authority, Kahnawake Gaming Commission, EuGH (curia.europa.eu).